» Seidlbar :: Leihvertrag

Leihvertrag für eine Bar; mit 5 fach Bierkühler und 4 Zapfhäne, 2 Gläserduschen, 1 Gläserspüler, 1 Doppelspüle mit 5lt.Speicher, 2 Leuchten, Stromadapter 5x 16 A  und  Einschulung .

Die Freiwillige Feuerwehr Lamm stellt dem Veranstalter ( Entleiher) eine BAR mit den oben angeführten Gegenständen zur Verfügung.
Der Aufbau der Bar folgt.

 

PREIS:

Die Leihmiete beinhaltet vier Fachkräfte für den vereinbarten Auf- bzw. Abbau .

Der Entleiher hat für die Auf- Abbauarbeiten zusätzlich vier Erwachsene Kräftige nicht Alkoholisierte Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen. ( kann der Entleiher keine Hilfskräfte zur Verfügung stellen ,werden diese von der F.F.Lamm gestellt,  und gesondert in Rechnung gebracht ).

Der Entleiher Verpflichtet sich für die Ordnungsgemäße und gereinigte Rückgabe der zur Verfügung gestellten Bar mit Geräte.

Für den Transport wird eine Pauschale eingehoben.

 

Gesamtpreis auf Anfrage

Die Bezahlung erfolgt bar, am Tag des Abbaues

 

Haftung:

Der Entleiher ist für aufgetretene Schäden, auch gegenüber Dritte haftbar.

Im Verleihpreis ist keine Haftpflichtversicherung inbegriffen.

Für diverse Schäden, welche durch unsachgemäße Behandlung entstehen, haftet der Entleiher.

Bei Sturmgefahr sind die Seitenteile zu offnen.

 

Handhabung

Sämtliche Gegenstände und Geräte sind nach Gebrauch zu reinigen.

Die Bier Leitungen, Zapfhäne sind nach gebrauch mittels fix Installierten Reinigungsadapter mit klarem Wasser zu spülen.

Der Druck bei den einzelnen Kohlensäureausgängen  ist voreingestellt, sodass nichts mehr verstellt werden muß.

Der Bierkühler ist Grundsätzlich auf Eisbank zu Betreiben (Voreingestellung).

 

Erforderliche Anschlüsse:

  • Wasser : Gardena   ½ Zoll
  • Strom :  380 V/3P+N /PE 16 A 
  • Kohlensäure:  5 kg oder 10 kg.
  • Abfluss

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